Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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Schuldnerberatung / Privatinsolvenz

Restschuldbefreiung binnen 3 Jahren


Sie können Ihre laufenden Verpflichtungen gegenüber Ihren Gläubigern nicht mehr erfüllen? Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Oft ist Krankheit, Scheidung oder Arbeitslosigkeit der Auslöser für finanzielle Problematiken. Manchmal hat man sich aber auch einfach nur zu viel zugetraut. Den Kopf in den Sand zu stecken hat sich als eine der schlechtesten Alternativen erwiesen. Besser ist die Flucht nach vorn. Und das heißt: Verhandeln mit den Gläubigern oder - wenn das nichts mehr hilft -Insolvenzantrag.

Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung und Antragstellung im Insolvenzverfahren.  In jedem Fall werden wir aber im Vorfeld der Insolvenzantragstellung über Alternativen nachdenken, mit denen ein Insol­venzverfahren vermieden werden kann. Hier möchte ich keine falschen Hoffnungen wecken. An manchen Stellen in diesem Netz wird verspro­chen, die Schulden könnten durch Verhandlungen mit den Gläubigern unproblematisch auf die Hälfte oder noch weniger reduziert werden. So einfach ist es selbstverständlich nicht. Aber es gibt die Möglichkeit durch Verhandlung mit den Gläubigern entweder einer Ratenreduzierung oder auch einen Teilverzicht zu bewirken.

Hierzu muss die individuelle Situation genau durchleuchtet und dann nach einer Lösung gesucht werden.


Für weitere Informationen und Beratung sowie Vertretung stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat auch bundesweit zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

Zur Vorbereitung der Schuldenbereinigung oder Insolvenzantragstellung ist es hilfreich, ein vollständiges Vermögens­verzeichnis und ein Gläubigerverzeichnis vorzulegen. Die entsprechenden Formulare können sie herunterladen und mir zusammen mit einer Vollmacht zukommen lassen. Die Schritte für die Insolvenzantragstellung  können dann in die Wege geleitet werden. Für Beratung stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung. 


 
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