Restschuldbefreiung in 3 Jahren
Die Restschuldbefreiungsphase wird auf 3 Jahre verkürzt.
Am 17.12.2020 hat der Bundestag beschlossen: Die Restschuldbefreiungsphase wird auf 3 Jahre verkürzt.
Die Restschuldbefreiungsphase wird für alle Verfahren, die ab dem 17.12.2019 beantragt wurden, zunächst auf fünf Jahre und sieben Monate und danach absteigend monatlich um je einen Monat verkürzt. Für Verfahren die zwischen dem 17.09. und 30.09.2020 beantragt wurden, soll die Restschuldbefreiungsphase nur noch vier Jahre und zehn Monate betragen. Für Verfahren seit dem 01.10.2020 beantragt wurden und zukünftig beantragt werden, wird die Restschuldbefreiungsphase auf drei Jahre verkürzt.
Kommen Sie zur Besprechung eines individuellen Vorgehens gerne auf mich zu.