Als Familienanwältin sehe ich es als meine Aufgabe, in jeder Trennungsphase aktiv auf eine einvernehmliche Lösung hinzuarbeiten. Insbesondere in Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten gilt es, die für die Beteiligten besten Lösungen zu finden.
Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich
Bei der Berechnung von Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Zugewinnausgleich ist eine präzise Analyse Ihrer finanziellen Verhältnisse unabdingbar. Ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen zur Verfügung, um alle Aspekte zu erfassen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Handlungsweise im Gerichtsverfahren
Selbst im Falle eines Gerichtsverfahrens bleibt eine gütliche Einigung möglich. Zusammen mit Ihnen arbeite ich daran, die für Sie besten Ergebnisse zu erzielen. Für Ihre Vorstellungen und das Abwägen von Argumenten nehme ich mir Zeit. Schließlich sollen Sie mit dem Ergebnis am Ende zufrieden sein.
Aber wie verhält es sich mit den Kosten der Scheidung?
Ermitteln Sie die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung mit dem Scheidungskostenrechner.
Finden Sie heraus, ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden wird: Mit dem Verfahrenskostenhilferechner.
Bereiten Sie alles vor:
Beratungshilfeantrag
Verfahrenskostenhilfeantrag
Fragebogen Ehescheidung
Wichtige Informationen zum Scheidungsrecht und den Scheidungsfolgen finden Sie in der Broschüre des BMJ zum Eherecht oder im Ratgeber Scheidung.org.
Für weitere Information und Unterstützung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Wichtig: Auch im Familienrecht gilt: notwendige Kosten für rechtliche Auseinandersetzung trägt bei Bedarf die Staatskasse im Rahmen von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Drucken Sie das Formular aus und füllen Sie es aus. Gehen Sie damit zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht und beschreiben Sie Ihr Problem. Halten Sie Einkommensnachweise, Mietvertrag oder ähnliches und letzte Kontoauszüge möglichst in Kopie bereit und Sie werden in der Regel umgehend den Beratungshilfeschein erhalten.
Auf Wunsch biete ich Ihnen Beratungstermine auch telefonisch oder per Videoanruf an.
Notwendige Unterlagen können Sie mir per Post, Email oder durch Einlegen in den Kanzleibriefkasten zukommen lassen. Auch mit Ihrem Smartphone können Belege fotografiert oder gescannt und dann per Email an mich versandt werden. Eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten ist so unproblematisch möglich.