Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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Zugewinnausgleich 

Der Zugewinnausgleich ist eines der heftig umstrittenen Themen bei Trennung und Ehescheidung. 

Bei der Regelung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft wird nicht das gesamte Vermögen geteilt, sondern nur dasjenige, das die Ehegatten während der Ehezeit hinzugewonnen haben (§ 1373 BGB).

Endvermögen und Anfangsvermögen

Das aufzuteilende Vermögen, auch Endvermögen genannt, wird zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt und vermindert sich um den Wert des Vermögens, das jeder Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits besaß, das sogenannte Anfangsvermögen gemäß § 1374 BGB. Erbschaften und Schenkungen gehören ebenfalls nicht zu dem zu teilenden Vermögen. 


Dokumentation und Nachweis


Es ist ratsam, dass sich die Beteiligten einen detaillierten Überblick über die Vermögenswerte bei Eheschließung, Erbschaften und Schenkungen sowie zum Zeitpunkt der Trennung verschaffen und diese dokumentieren. Besonders der Nachweis zum Anfangsvermögen kann sich als schwierig erweisen, insbesondere bei langen Ehen. Banken speichern Unterlagen und Kontenstände lediglich für einen Zeitraum von 10 Jahren. Nach dieser Frist können Sie ehemaliges Vermögen nur durch eigene Beleg nachweisen, was entscheidend sein kann. 


Beratung durch den Fachanwalt für Familienrecht


Bei der komplexen Regelung des Zugewinnausgleichs ist eine fundierte Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht von große Bedeutung. Als erfahrene Familienanwältin stehe ich, Pia Kaul-Gemmer, Ihnen in solchen Angelegenheiten zur Seite. Nutzen Sie meine Expertise, um Ihre Interessen zu vertreten und optimal durch den Trennungsprozess zu navigieren. 



 
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