Trennungsunterhalt im Familienrecht
Bitte beachten Sie: Selbstbehalte und Bedarfskontrollbeträge des Unterhaltspflichtigen werden regelmäßig angepasst. Unter Umständen ist eine Abänderung bestehender Unterhaltstitel oder Vereinbarungen möglich.
Bedeutung von Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt
Der Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt gehören zu den wichtigsten Dingen, die direkt nach der Trennung geregelt werden müssen. Für beide Ehegatten ist es wichtig zu wissen, welcher Betrag ihnen während der Trennungszeit und nach der Scheidung zur Verfügung stehen wird.
Berechnung des Trennungsunterhalts
Sehr kurz und einfach zusammengefasst, beträgt der Trennungs- oder Ehegattenunterhalt 45% der Differenz der Einkünfte beider Ehegatten. Allerdings sind eine Reihe von Abzugspositionen vom Nettoeinkommen zu berücksichtigen.
Vorweg abzuziehende Positionen sind z.B.:
- Fahrtkosten zur Arbeitsstelle (0,42 €/km für jeden gefahrenen Kilometer, bei einer Entfernung von mehr als 30 Kilometern reduziert sich der Betrag angemessen, z.B. auf 0,21 €/km),
- laufende Darlehensbelastungen,
- Vorsorgebeträge (zB. Rentenversicherungen, Unfallversicherungen, Krankenzusatzversicherungen u.ä,)
- Kindesunterhalt sowie
- ggf. weitere besondere Belastungen
Hinzuzurechnen sind z.B.:
- ersparte Mieten, wegen eigener Immobiliennutzung oder
- ein angemessener Nutzungsvorteil für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs.
Relevante Informationen für den Unterhaltspflichtigen
Jedem Unterhaltspflichtigen ist das Notwendige bzw. Angemessene für seinen eigenen Lebensunterhalt zu belassen.
Der Selbstbehalt beträgt derzeit (2024) 1.450,00 € für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen gegenüber dem minderjährigen Kind und 1.200,00 für den nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen.
Der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten beträgt 1.600,00 € für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen und 1.475,00 € für den nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen.
Der Selbstbehalt gegenüber dem volljährigen Kind, das sich nicht mehr in allgemeiner Schulausbildung befindet beträgt 1.750,00 €.
Die Details der Trennungsunterhaltsberechnung sind vielfältig und speziell. Wichtige Informationen finden Sie in den von allen Oberlandesgerichten zusammengestellten und jährlich aktualisierten Unterhaltsleitlinien aller OLGs, den Unterhaltsleitlinien des OLG Frankfurt am Main und in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.
Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht biete ich Ihnen Unterstützung in Fragen des Trennungsunterhalts, Kindesunterhalts und des nachehelichen Ehegattenunterhalts und stehe Ihnen bei der kompletten Abwicklung zur Seite. Als versierte Scheidungsanwältin und Anwältin für Familienrecht setze ich mich für Ihre Interessen ein und und helfe Ihnen, Unterhaltsansprüche fair zu gestalten. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.
Pia Kaul-Gemmer - Fachanwältin für Familienrecht
Offheimer Weg 46A, 65549 Limburg an der Lahn
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