Corona-Krise / Umgangsrecht
Das vereinbarte Umgangsrecht zwischen Elternteilen und Kindern ist während der Coronakrise nicht eingeschränkt oder untersagt. Der umgangsberechtigte Elternteil gehört zur Familie und darf den Umgang mit dem Kind weiter ausüben.
Einzelheiten zu den besonderen Aspekten bei Umgangsrecht und Sorgerecht während der Coronakrise finden Sie beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.